Gründungszuschuss

Bis zu 18.840 € finanzielle Sicherheit für Ihren Start

Bis zu 15 Monate Förderung von der Agentur für Arbeit — wir holen das Maximum für Sie heraus, mit tragfähigem Businessplan und fachkundiger Stellungnahme.

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Gründungszuschuss

Wie viel bekomme ich?

Phase 1 — 6 Monate

Ihr ALG-1 + 300 €/Monat Sozialversicherungspauschale. Beispiel: bei 1.500 € ALG-1 sind das 1.800 €/Monat × 6 = 10.800 €.

Phase 2 — 9 Monate

300 €/Monat × 9 = 2.700 €, steuerfrei. Phase 2 muss separat beantragt werden — wir kümmern uns darum.

Die endgültige Höhe hängt von Ihrem individuellen ALG-1-Anspruch ab. Bei maximaler Bemessungsgrundlage liegt das Gesamtmaximum bei rund 18.840 €.

Voraussetzungen

  • Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch bei Antragstellung
  • Hauptberuflichkeit der geplanten Selbstständigkeit
  • Fachliche und persönliche Eignung des Gründers
  • Tragfähiger Businessplan mit realistischer Finanzplanung
  • Fachkundige Stellungnahme nach § 57 Abs. 2 SGB III

So läuft der Antrag ab

  1. Erstgespräch mit Ihrem persönlichen Arbeitsvermittler
  2. Businessplan erstellen — individuell, prüffest, förderkonform
  3. Fachkundige Stellungnahme einholen
  4. Antrag einreichen bei der Agentur für Arbeit
  5. Bewilligung — Auszahlung beginnt rückwirkend zum Gründungstag

Hinweis zur Tragfähigkeit

Um eine Ablehnung zu vermeiden, sollte Ihr Geschäftsmodell spätestens im 6. Monat einen monatlichen zu versteuernden Gewinn von mehr als 2.000 € erzielen — ausreichend, um Ihre laufenden Lebenshaltungskosten zu decken.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja. Der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei. Ihre selbstständige Tätigkeit selbst wird normal versteuert — der Zuschuss aber nicht.

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Wir klären gemeinsam das weitere Vorgehen

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