Wie viel bekomme ich?
Phase 1 — 6 Monate
Ihr ALG-1 + 300 €/Monat Sozialversicherungspauschale. Beispiel: bei 1.500 € ALG-1 sind das 1.800 €/Monat × 6 = 10.800 €.
Phase 2 — 9 Monate
300 €/Monat × 9 = 2.700 €, steuerfrei. Phase 2 muss separat beantragt werden — wir kümmern uns darum.
Die endgültige Höhe hängt von Ihrem individuellen ALG-1-Anspruch ab. Bei maximaler Bemessungsgrundlage liegt das Gesamtmaximum bei rund 18.840 €.
Voraussetzungen
- Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Mindestens 150 Tage Restanspruch bei Antragstellung
- Hauptberuflichkeit der geplanten Selbstständigkeit
- Fachliche und persönliche Eignung des Gründers
- Tragfähiger Businessplan mit realistischer Finanzplanung
- Fachkundige Stellungnahme nach § 57 Abs. 2 SGB III
So läuft der Antrag ab
- Erstgespräch mit Ihrem persönlichen Arbeitsvermittler
- Businessplan erstellen — individuell, prüffest, förderkonform
- Fachkundige Stellungnahme einholen
- Antrag einreichen bei der Agentur für Arbeit
- Bewilligung — Auszahlung beginnt rückwirkend zum Gründungstag
Hinweis zur Tragfähigkeit
Um eine Ablehnung zu vermeiden, sollte Ihr Geschäftsmodell spätestens im 6. Monat einen monatlichen zu versteuernden Gewinn von mehr als 2.000 € erzielen — ausreichend, um Ihre laufenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Ja. Der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei. Ihre selbstständige Tätigkeit selbst wird normal versteuert — der Zuschuss aber nicht.

