Weitergewährung des Gründungszuschusses (Phase 2)

9 weitere Monate × 300 € — steuerfrei · Unser Service: 79 € zzgl. MwSt.

Nach Ablauf der ersten 6-monatigen Förderphase können Sie eine Weitergewährung beantragen — 9 zusätzliche Monate à 300 € Sozialversicherungspauschale, ebenfalls steuerfrei. Wir bereiten Ihren Antrag formgerecht vor und begleiten den Prozess.

Voraussetzungen für Phase 2

  • Erfolgreicher Bezug von Phase 1 (die ersten 6 Monate)
  • Fortbestand der hauptberuflichen Selbstständigkeit
  • Intensive Geschäftstätigkeit in den ersten 6 Monaten — nachweisbar durch Umsätze, Verträge, Auftragslage
  • Aktualisierte BWA bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Begründung für die fortbestehende Tragfähigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Weitergewährung (Formular der Agentur für Arbeit)
  • Tätigkeitsnachweis (z. B. Rechnungsübersicht der ersten 6 Monate)
  • Aktualisierte Umsatz- und Liquiditätsplanung
  • BWA / Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bei Bedarf: ergänzende fachkundige Stellungnahme

So läuft es ab

  1. Kontakt aufnehmen: Telefon · E-Mail · WhatsApp
  2. Unterlagen einreichen per E-Mail
  3. Prüfung & Aufbereitung — wir bereinigen den Antrag, fügen relevante Belege bei
  4. Einreichung bei der zuständigen Agentur für Arbeit
  5. Begleitung bei Rückfragen bis zur Bewilligung

Wichtige Frist

Die Weitergewährung muss spätestens am Ende des 6. Monats der ersten Förderphase beantragt sein, damit die Förderung lückenlos weiterläuft. Wir empfehlen, spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Phase 1 mit der Vorbereitung zu beginnen.

Phase 2 beantragen

Wir klären gemeinsam das weitere Vorgehen

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